Der Stadtjugendring Ingolstadt vergibt im Auftrag der Stadt Ingolstadt, auf Grundlage der jeweils gültigen SJR-Förderrichtlinien und im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse an die Ingolstädter Jugendverbände. Anträge können von allen SJR-Mitgliedsorganisationen, von öffentlich anerkannten Trägern der Jugendhilfe (sofern sie Jugendarbeit leisten) und von Jugendgruppen unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare bzw. dem Online-Zuschussportal beim Stadtjugendring gestellt werden.
Für weitergehende Beratung und für alle Fragen rund um die Antragstellung steht Euch Evi Rackl unter rackl@sjr-in.de oder telefonisch unter 0841/93555-23 zur Verfügung.
Die aktuell gültigen SJR-Förderrichtlinien, Antragsformulare inkl. Betreuer:innen & Teilnehmer:innen-Listen sowie weitere Formulare/Vordrucke findest Du im nachfolgenden Download-Bereich.
§3 Freizeit & Erholungsmaßnahmen bitte ausschließlich über das ONLINE ZUSCHUSS-PORTAL einreichen!
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Hier gehts zum Online Zuschuss-Portal: https://www.kjr-zuschuss.de/
Für den Einstieg ist die "Online Zuschuss-Portal Anleitung, Erste Schritte" im Download hilfreich.
Für Fragen stehe ich euch natürlich auch per Mail oder telefonisch zur Verfügung.
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SJRIN.Förderrichtlinie, gültig ab 01.01.2025 SJRIN.Zuschussrichtlinie1.1.2025endg_Druckversion.pdfPDF-Download (199.4 kB) |
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Vortrag_Zuschüsse_SJR_IN_2025 Vortrag_Zuschüsse_SJR_IN_2025.pdfPDF-Download (1.3 MB) |
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Online Zuschuss-Portal Anleitung, Erste Schritte Online Zuschuss-Portal Anleitung, Erste Schritte.pdfPDF-Download (155.2 kB) |
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Zuschuss-Antragsformular.SJRIN2023 (vorerst noch für die §§ 1,2,4,5,6,7) Zuschuss-Antragsformular.SJRIN2023.xlsxDatei-Download (169.6 kB) |
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SJRIN_Listen-Teilnehmende_2024 SJRIN_Listen-Teilnehmende_2024.xlsxDatei-Download (92.4 kB) |
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SJRIN.Förderrichtlinien, gültig ab 01.01.2023 SJRIN.Förderrichtlinien01.2023.pdfPDF-Download (203.5 kB) |
Für Maßnahmen, die in 2024 begannen, gelten noch die alten Zuschussrichtlinien mit der Kontingentbewirtschaftung.
Bitte entnehmt die diese Regelungen folgendem Anschreiben:
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SJRIN.SchreibenVerbändeEP4.2024 SJRIN.SchreibenVerbändeEP4.2024.pdfPDF-Download (375.9 kB) |
Wer ist antragsberechtigt?
- Mitgliedsverband bzw. Jugendgruppen u. -organisationen, die dem SJR Ingolstadt angeschlossen sind oder Ingolstädter Jugendgruppen u. -organisationen, die die Voraussetzungen nach § 74 SGB VIII erfüllen (ausgenommen sind Wohlfahrtsverbände).
- Zuschussanträge können nur durch die örtliche Verbands- bzw. Vereinsjugendleitung eingereicht werden. Einzelpersonen werden nicht bezuschusst.
Wann ist eine Maßnahme förderwürdig?
- Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die einem Paragraphen d. Förderkataloges (§§ 1-7) zugeordnet werden können
- Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist eine angemessene Eigenleistung des Trägers sowie dessen Verantwortung für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme
Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
- Jede Maßnahme muss gesondert beantragt werden.
- Der Zuschussantrag ist vollständig auszufüllen u. alle erforderlichen Antragsunterlagen beizulegen (s. Auflistung "Erforderliche Angaben u. Antragsunterlagen")
- Der Zuschussantrag muss spätestens 2 Monate nach Abschluss der Maßnahme dem Stadtjugendring vorliegen
- Voranträge (nur bei den §§ 5, 6 u. 7) rechtzeitig stellen (in der Regel 2 Monate vor Maßnahmenbeginn)
- Eine Förderung kann nur bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Defizits erfolgen.
Erforderliche Angaben auf dem Zuschussantrag u. Antragsunterlagen:
Erforderliche Angaben:
- Verband / Verein
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Paragraph u. Titel der Maßnahme
- Ort u. Dauer der Maßnahme (bei den §§1, 3, 4 u. 7)
- Teilnehmer*innen u. Betreuer*innen
- Einnahmen- u. Kostenaufstellung
- Kontoverbindung des Vereins/Verbands
- Datum, Stempel (d. Verbands), Unterschrift bzw. Registrierung im Onlineportal
Antragsunterlagen:
- Einladung/Ausschreibung
- Programmablauf
- Teilnehmer*innen- u. Betreuer*innen-Listen (Name, Alter, Geschlecht, Wohnort, Anwesenheitstage)
- Qualifizierungsnachweis der Maßnahmenleitung in Form einer Kopie der Juleica
- Ggf. Rechnungskopien (zwingend erforderlich bei den §§ 2, 5, 6 u. 7)
Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?
- Jahresplanungen, Klausuren und Maßnahmen nach § 3 u. § 4 und 7, die weniger als 50 % (freizeit)pädagogische Aktivitäten beinhalten (z.B. Leistungswettkämpfe, Trainingslager, Proben, verpflichtende Angebote, kircheninterne Ereignisse, wie Konfirmation/Firmung).
- Maßnahmen, die dem täglichen Vereinsleben entsprechen oder vereinsinterne Feiern und Feste.
- Maßnahmen, die überwiegend beruflichen, parteipolitischen, gewerkschaftlichen, religiösen, sportlichen und schulischen Charakter haben, Eltern-Kind-Ausflüge oder rein touristische Unternehmungen (Freizeitparks, Zoo)
- Maßnahmen, die bereits von anderen Referaten/Ämtern der Stadt Ingolstadt gefördert werden (z.B. Sportförderung, Ehrenamts- und Kulturförderung)
Werden auch Nicht-Ingolstädter Teilnehmer/innen gefördert?
Nein, für Teilnehmer/innen aus anderen Landkreisen muss ein zusätzlicher Antrag bei dem/n zuständigen Stadt- bzw. Kreisjugendring/en gestellt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn in der Stadt bzw. dem Landkreis ebenfalls eine Jugendgruppe des eigenen Verbandes aktiv ist
Mit welchem Alter werden die Teilnehmer/innen gefördert?
Von 6 bis einschl. 26 Jahren (Abweichungen siehe einzelne Paragraphen)
Wann werden die Zuschüsse ausbezahlt?
Die Zuschüsse werden mehrmals jährlich ausbezahlt
Ist bei Maßnahmen im Ausland eine andere Antragsstellung nötig?
Nein, der Ort der Freizeit & Erholungsmaßnahmen, Jugend-Bildungsmaßnahmen oder Projekte & Aktionen von Jugendorganisationen (gem. unseres Förderkataloges) ist unmaßgeblich.
Ausgenommen sind internationale Begegnungen mit Jugendlichen (z.B. in Partnerstädten). Diese Maßnahmen werden u.a. von der Stadt Ingolstadt/Kulturamt oder dem BJR bezuschusst. Für weitergehende Beratung hierzu steht Euch Jugendpfleger Dieter Edenharter unter edenharter@sjr-in.de oder telefonisch unter 0841/93555-17 zur Verfügung.
Wie errechnet sich der Zuschuss?
Kalkulationsbeispiel: Freizeit & Erholungsmaßnahmen (§ 3a, mit Übernachtung)
Berechnungsgrundlage (gem. Förderrichtlinien gültig ab 01.01.25):
Anzahl d. förderfähigen TN (11) x Tage (3) x 10 € 330,00 € (1 Betreuer/in pro angefangene 7
Anzahl d. Betreuer o. Juleica (1) x Tage (3) x 10 € 30,00 € förderfähige Teilnehmer/innen)
Anzahl Betreuer mit Juleica (1) x Tage (3) x 20 € 60,00 €
= Gesamtzuschuss 420,00 €
Ergibt einen Zuschuss von: 420,00 €
Max. Auszahlungssumme ist der Gesamtzuschuss (Deckelung bei §3a: 3.000 €),
bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Defizits
Die Aus- u. Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter/innen ist eine Kernaufgabe der Jugend(Verbands)arbeit. Ein vielfältiges Qualifizierungsangebot hilft, den ehrenamtlichen Einsatz gut vorzubereiten und zu begleiten.
Ist das Alter der Teilnehmer/innen für die Zuschussfähigkeit relevant?
Ja, da es sich bei den Teilnehmern der Aus- u. Fortbildungen um ehrenamtliche Mitarbeiter/innen (Betreuer/innen) handelt, ist das Mindestalter 14 Jahre, es gibt aber hier kein Höchstalter
Werden auch Nicht-Ingolstädter gefördert?
Ja, bei den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen spielt der Wohnort keine Rolle
Besonderheiten bei § 1:
- Förderfähig sind Aus- u. Fortbildungen erst ab 6 Arbeitsstunden (á 60 Min.)/Tag bzw. 12 Arbeitsstunden/Wochenende (Fr.-So.), (Minderstunden können an einem anderen Tag ausgeglichen werden)
- Zuschuss: bis zu 15 €/Tag u. Teilnehmer/in bzw. 30 €/Wochenende/Teilnehmer/in
- Die Eigenleistung wird in Form von ehrenamtlicher Zeit erbracht
- Spätestens 2 Monate nach der Maßnahme ist das Zuschussantragsformular beim SJR einzureichen (per Mail)
Was wird unter § 2 gefördert?
Hilfen zum Aufbau neuer Jugendgruppen (keine zusätzlichen Gruppen)
"Neue Gruppe" heisst, dass es bisher noch keine Jugendgruppe eures Verbandes in Ingolstadt oder ggf. im Stadtteil gab.
Wenn es bereits eine Gruppe in einem anderen Bereich/Abteilung gibt oder eine Gruppe z.B. in einer anderen Altersklasse, fällt dies unter "zusätzliche Gruppe".
Besonderheiten bei § 2:
- Die Gruppenstärke muss mindestens 7 Personen betragen.
- bis zu 200 € (Sachaufwendungen)
- Formlose Antragstellung, es sind Belege vorzulegen (per Mail)
Es können auch neue Jugendgruppen von Jugendverbänden, die noch nicht in Ingolstadt vertreten sind oder Jugendgruppen ohne Verbandszugehörigkeit Mitglied beim SJR IN werden.
In diesem Fall findet ihr Infos dazu hier.
Die Förderung von Freizeitmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage des § 11 Abs.3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Gefördert werden mehrtägige und eintägige Veranstaltungen, wenn mindestens 50 % freizeitpädagogischer Anteil enthalten ist.
Inhaltliche Schwerpunkte und Zielsetzung von Freizeitmaßnahmen sind:
Beteiligung und Zusammenarbeit, Gruppenerleben, Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung, Kennenlernen und Austausch der Teilnehmenden (z.B. Ferienprogramme, Wochenendveranstaltungen, Zeltlager, Ausflüge, Events, eigene Aktivitäten im sportlichen, kreativen, musischen Bereich).
Freiwilligkeit und Ausrichtung an den Interessen junger Menschen, Mitbestimmung, Mitgestaltung und Hinführen zu sozialem Engagement, Kreativität und Eigeninitiative, Erlebnis geht über Ergebnis.
Mit welchem Alter werden die Teilnehmer/innen gefördert?
Von 6 bis einschließlich 26 Jahren
Werden auch Nicht-Ingolstädter Teilnehmer/innen gefördert?
Nein, für Teilnehmer/innen aus anderen Landkreisen muss ein zusätzlicher Antrag bei dem/n zuständigen Kreisjugendring/en gestellt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn in dem betreffenden Landkreis ebenfalls eine Jugendgruppe des eigenen Verbandes aktiv ist
Wie viele Betreuer/innen werden pro Maßnahme gefördert?
Pro angefangene 7 Teilnehmer/innen ist ein/e Betreuer/in zuschussberechtigt
(z.B. bei 7 Teilnehmer/innen: 1 Betreuer/in, bei 8 Teilnehmer/innen: 2 Betreuer/innen)
Ist die Juleica für Betreuer/innen zwingend erforderlich?
Ja, es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, wenn mindestens ein/e Betreuer/in im Besitz einer gültigen Jugendleiterkarte (Juleica) ist. Diese/r Betreuer/in muss während der gesamten Maßnahme anwesend sein!
Was wird nicht gefördert?
- Siehe Punkte unter „Allgemeine Fragen“
- Sind die o.g. Schwerpunkte und Zielsetzungen aus dem Programmablauf nicht ersichtlich, wird der Antrag abgelehnt.
Besonderheiten bei § 3:
§ 3a (ab zwei Tagen MIT Übernachtung)
- Je Tag mind. 6 Stunden á 60 Min. (Minderstunden können an einem anderen Tag ausgeglichen werden)
- Zuschuss: bis zu 10 €/Tag für förderfähige Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in ohne Juleica
- Zuschuss: bis zu 20 €/Tag für förderfähige Betreuer/in mit Juleica
- max. 3.000 € je Maßnahme
§ 3b (Tages- und Mehrtagesmaßnahmen OHNE Übernachtung)
- Je Tag mind. 6 Stunden á 60 Min. Programm (OHNE An/Abreise)
- Zuschuss: bis zu 5 €/Tag für förderfähige Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in ohne Juleica
- Zuschuss: bis zu 10 €/Tag für förderfähige Betreuer/in mit Juleica
- max. 1.500 € je Maßnahme
§3 a und b:
- max. 5.000 €/Jahr pro Gliederung der Mitgliedsverbände
- der Zuschussantrag ist spätestens 2 Monate nach der Maßnahme über das Online-Zuschussportal einzureichen
Was wird gefördert?
Die Jugend-Bildungsmaßnahme hebt sich deutlich von einer Freizeit & Erholungsmaßnahme ab - hier wird inhaltlich gearbeitet.
Möglich sind z. B. Vorträge, Diskussionen, Kurse, Aufbauseminare zur musischen, politisch-staatsbürgerlichen, sozialen, kulturellen u. religiösen Bildung.
Besonderheiten bei § 4:
- bis zu 75% der nachgewiesenen Kosten, max. 750 € je Maßnahme
- Spätestens 2 Monate nach der Maßnahme ist das Zuschussantragsformular mit den Belegen beim SJR einzureichen (per Mail)
Was wird gefördert?
Beschaffung/Reparatur von Geräten und Materialien wie z.B. Fachliteratur für Jugendarbeit, Bastelwerkzeug, Kleinsportgeräte, technische Geräte in den Bereichen Multimedia (Audio, Video und Foto), Brettspiele, Musikinstrumente, Liederhefte oder ähnliches
Was wird nicht gefördert?
Verbrauchsgüter von kurzer Lebensdauer (Bastelmaterial, Farben usw.), Büromaterial, Zeitschriften und (technische) Gerätschaften jeglicher Art, die nicht überwiegend für pädagogische Arbeit genutzt werden und/oder für die es andere Zuschussmöglichkeiten gibt.
Ausstattung von Jugendräumen (z.B. Möbel) -> §6
Besonderheiten bei § 5:
- bis zu 50% der nachgewiesenen Kosten, max. 1.000 € pro Verband und Jahr
- ab 150 €/brutto Anschaffungswert: Formloser Vorantrag (Mail) beim Stadtjugendring (mind. 2 Monate vor Anschaffung)
- Spätestens 2 Monate nach Anschaffung ist das Zuschussantragsformular mit den Belegen beim SJR einzureichen (per Mail)
Was wird gefördert?
Einrichtungen und Schönheitsreparaturen von Räumen, die für die Jugendarbeit genutzt werden (bedarfsorientierte Förderung). Dieser Raum muss keine klassischen vier Wände und ein Dach haben, z.B. ein Bauwagen oder (Pfadfinder)Holzhütte kann ebenso gefördert werden.
Was wird nicht gefördert?
- Beschaffung/Reparatur v. Geräten u. Materialien, Bastelwerkzeug ect. -> § 5 Arbeitsmittel
- Technische Einrichtungsgeräte (z.B. Heizung, Lüftung, Klimaanlagen) und Reparaturen (z.B. neue Fenster, Türen, neue Böden), sofern sie Bestandteil des Gebäudes sind
Besonderheiten bei § 6:
- Es ist ein formloser Vorantrag (2 Monate vor Durchführungsbeginn) mit Finanzierungsplan einzureichen
- bis zu 50 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, max. 1.000 €
- Spätestens 2 Monate nach Abschluss der Arbeiten ist das Zuschussantragsformular mit den Belegen beim SJR einzureichen (per Mail)
- Fördermittel des Bayerischen Jugendrings bzw. des Bezirksjugendrings sind vorrangig auszuschöpfen.
Was wird gefördert?
Projekte mit innovativen Arbeitsformen und Methoden oder Projekte, die durch die bisherigen Förderparagrafen nicht abgedeckt werden. Schwerpunkt und Ziel: Projekte nach Interessen junger Menschen, Förderung der Entwicklung, Mitbestimmung und Mitgestaltung, Selbstbestimmung, Hinführung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement, Beteiligung junger Menschen mit Behinderung (§ 11 SGB VIII)
Besonderheiten bei § 7:
- Projektdauer: 1 Tag (mind. 6 Stunden) bis zu mehreren Monaten
- Es ist ein formloser Vorantrag (2 Monate vor Durchführungsbeginn) mit Kurzbeschreibung des Projektes einzureichen
- Bis zu 75 % der zuschussfähigen Kosten, max. 1.000 € je Antrag
- Spätestens 2 Monate nach Abschluss des Projektes ist das Zuschussantragsformular mit den Belegen beim SJR einzureichen (per Mail)

